Liebe MitgliederInnen, FreundInnen und Interessierte,
unsere Optimismus ist belohnt worden und viele geliebte Aktivitäten sind wieder möglich. Vielleicht haben einige von Ihnen auch schon die Biergartensaison für dieses Jahr eröffnet. Wir möchten an dieser Stelle wieder eine Zusammenfassung der geltenden Corona-Regeln für Sie veröffentlichen und da die Entwicklungen gerade so erfreulich sind, auch einen Ausblick auf kommende Erleichterungen geben.
Stück für Stück bekommen wir unser normales Leben zurück. Ein tolles Gefühl!
Es dürfen sich wieder 2 Haushalte bis 5 Personen treffen. Dabei werden Genesene, 2-fach Geimpfte und Kinder unter 14 Jahre nicht mit gezählt. Entsprechend darf auch gemeinsam Sport im Freien betrieben werden. Mit PCR-Test auch in Innenräumen und Außen mit bis zu 10 Personen. Freibäder und Fitnessstudios dürfen ab dem 21. Mai wieder öffnen. Es besteht Testpflicht und die bekannten Hygienemaßnahmen sind einzuhalten.
Die Außengastronomie ist wieder geöffnet. Möchten hier Personen aus unterschiedlichen Haushalten zusammensitzen, ist eine POC/PCR Test nicht älter als 24 Std. notwendig. Zusätzlich ist eine Registrierung notwendig. Genesene und 2-fach Geimpfte zählen dabei nicht mit.
Wir können auch wieder Museen, Kinos und Theater besuchen. Bitte hier die jeweils angewendeten Regeln und Einschränkungen beachten und in den Häusern erfragen.
Für Besuche in Alten- und Pflegeheimen sowie Behinderteneinrichtungen muss einen negativen Corona-Test (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test) vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf – oder in der Einrichtung unter Aufsicht einen Antigen-Selbsttest durchführen. Auch hier werden Genesene und 2-fach Geimpfte negativ getesteten Personen gleichgestellt.
Alles in Allem sind die Entwicklungen außerordentlich erfreulich. Darum fangen auch wir langsam wieder mit Planungen für unsere Veranstaltungen an. Wir informieren Sie an dieser Stelle zeitnahe über unsere Pläne.
Wir versuchen alle Regelungen vereinfacht zusammen zufassen ohne Gewähr auf Vollständigkeit. Offizielle Veröffentlichungen finden Sie „Hier“.
Die Regelungen für München orientieren sich immer an der jeweils gültigen „Bayrischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“. Hinter diesem sehr sperrigen Begriff verbergen sich alle geltenden Corona-Regeln für Bayern. Zur Zeit gilt die 12. Verordnung.